Hoheitliche Aufgaben
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure/innen sind kompetente Partner in allen Fragen des Vermessungswesens vor Ort. Sie treten als ganzheitliche Gesamtdienstleister rund um das Grundstück auf. Die Besonderheit an diesem freien Beruf ist, dass es sich – wie bei den Notaren – um beliehene, natürliche Personen handelt, denen der Staat hoheitliche Aufgaben übertragen hat, welche sie im eigenen Namen wahrnehmen. ÖbVI sind insoweit Behörden im funktionalen Sinne.
(Quelle: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW)

Katasterarbeiten
Katastervermessungen sind Vermessungen, die der Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters und der Feststellung oder Abmarkung von Grundstücksgrenzen dienen.
Hierzu gehören:
- Teilungsvermessungen
- Grenzvermessung
- Gebäudeeinmessungen
- Flurstückvereinigungen

Amtliche Lagepläne
Ein Amtlicher Lageplan wird benötigt, um einen Bauantrag stellen zu können. Die Bauvorlagenverordnung schreibt vor, dass ein Amtlicher Lageplan Bestandteil der Bauvorlagen ist.
Der Lageplan enthält Tatbestände an Grund und Boden, die durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt worden sind und mit öffentlichem Glauben beurkundet sind.

Beurkundungen und Bescheinigungen
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur besitzt eine Beurkundungs- und Beglaubigungsbefugnis.
Hierzu gehören:
Vermessungstechnische Ermittlungen des Grund und Bodens, Anträge des Eigentümers auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken ihres Amtsbezirkes.