Katasterarbeiten

Teilungsvermessungen

Bei der Teilungsvermessung wird ein Flurstück in zwei oder mehrere Flurstücke geteilt. Jedes Teilstück erhält anschließend eine neue Flurstücksnummer, erst dann kann ein Grundstücksteil im Grundbuch abgeschrieben werden. Bei bebauten Grundstücken muss zunächst eine Teilungsgenehmigung der Stadt oder des Kreises vorliegen. Nach der Vermessung und Abmarkung der Grenzen werden alle beteiligten Parteien zu einem seperaten Grenztermin geladen. Vor Ort werden den Eigentümern alte und neue Grenzen, sowie die neuen Abmarkungen angezeigt.

Der häufigste Grund einer Teilungsvermessung ist die Übertragung eines Grundstückteiles bei einem Verkauf, Schenkung oder eines Erbfalles.

Grenzvermessung

Bei der Grenzvermessung werden die Grenzen vor Ort untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen. Abweichungen, die auf willkürliche Veränderungen der Grenzzeichen zurückzuführen sind, werden berichtigt, beschädigte oder fehlende Grenzzeichen werden erneuert. Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden den beteiligten Grenznachbarn in einem Grenztermin bekanntgegeben und so für alle verbindlich.

Gebäudeeinmessungen

Das Liegenschaftskataster dient zusammen mit dem Grundbuch als Sicherung und Nachweis von Eigentum an unbebauten und bebauten Flurstücken.

Das Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen (VermKatG NRW) bildet hierfür die gesetzliche Grundlage und stellt sicher, dass das Liegenschaftskataster für eine Vielzahl von Anforderungsbereichen in Verwaltung, Wirtschaft, Rechtsverkehr und Bürgerschaft eine einheitliche und aktuelle Informationsbasis bietet. Neben den Flurstücken ist der vollständige geometrische Nachweis von Gebäuden für den Rechtsverkehr besonders wichtig.

Einmessungspflichtig sind alle Gebäude bzw. baulichen Anlagen mit Wohn-, Aufenthalts- oder Nutzungsräumen, die ausreichend beständig, standfest und räumlich fest umschlossen sind.

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Flurstücksvereinigungen

Bei einer Flurstücksvereinigung werden mehrere Grundstücke im Grundbuch zusammengeführt. Der Vorteil verbunden mit einer Verschmelzung im Liegenschaftskataster besteht darin, dass wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen wegfallen und dadurch die Flurkarte übersichtlicher wird und weniger Flurstücke zu verwalten sind.

Vorrausetzungen:

  • Die Grundstücke sind im Grundbuch mit dem selben Eigentümer eingetragen.
  • Die Grundstücke sind un- oder gleich belastet.

Straßenschlussvermessungen

Bei der Straßenschlussvermessung werden nach Fertigstellung einer Verkehrsanlage oder Änderungen am Straßenbild, die in Anspruch genommenen Flächen neu vermessen bzw. festgestellt. Auch entfernte oder zerstörte Grenzabmarkungen werden auf Grundlage des Katasternachweises wiederhergestellt und neu vermarkt.