Beurkundungen und Bescheinigungen

Vermessungstechnisch feststellbare Tatsachen mit öffentlichem Glauben beurkunden.

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sind wir befugt, Beurkundungen und Bescheinigungen, über die feststellbaren Tatsachen von Grund und Boden auszustellen. Die Baugenehmigungsbehörde kann während der Bauphase verschiedene Bescheinigung vom Bauherrn verlangen. Diese werden z.B. für eine Absteckungsbescheinigung oder der Sockelabnahme benötigt.

Grenzbescheinigung:
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und ob Grenzüberbauungen vorhanden sind. Die Grenzbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei Banken, Bausparkassen und sonstigen Kreditgebern benötigt.

Absteckungsbescheinigung:
Nachdem die Feinabsteckung durchgeführt wurde, bescheinigen wir diese gem. § 75 (6) BauO NRW zur Vorlage bei der Baugenehmigungsbehörde.

Sockelabnahme:
Die Baugenehmigungsbehörde kann während der Bauphase den Nachweis verlangen, dass das Bauwerk nach dem genehmigten Bauantrag in Bezug auf die Lage und Höhe entsprechend errichtet wurde. Nach dem Vergleich der gemessenen Daten mit der Baugenehmigung wird eine Sockelabnahmebescheinigung gem. § 81 (2) BauO NRW zur Vorlage bei der Baugenehmigungsbehörde ausgestellt.

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