Amtliche Grenzanzeige

Auf der sicheren Seite. Wissen wo die Grenze ist.

Eine Amtliche Grenzanzeige empfehlen wir, wenn Sie z.B. eine Grenzeinfriedung errichten oder in Grenznähe bauen möchten. Bei einer amtlichen Grenzanzeige werden die Grenzen auf der Grundlage der Unterlagen des Liegenschaftskatasters vor Ort untersucht und überprüft. Dabei wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenze eines Grundstückes getroffen und in einer Skizze dokumentiert. Zum Abschluss erläutern wir Ihnen den Grenzverlauf vor Ort.

Mit der örtlichen Grenzanzeige sind Sie mit Ihrer Planung immer auf der sicheren Seite. Ersparen Sie sich Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn, Verzögerungen oder sogar die Baueinstellung. Bei der Grenzanzeige werden in der Örtlichkeit anhand von Vermessungsrissen und Koordinaten die Grenzpunkte Ihres Flurstücks aufgesucht und kenntlich gemacht. Sollten die Grenzen noch nicht abgemarkt, zerstört oder nicht auffindbar sein, empfiehlt es sich erforderlichenfalls eine Grenzwiederherstellung durchzuführen.

Nachdem Sie uns mitgeteilt haben welche Punkte angezeigt werden sollen, wird ein Termin vereinbart, an dem die Vermessung stattfinden soll. Nach den Grundlagen der Kataster-Vermessungsrisse zeigen wir dann die Grenzpunkte in der Örtlichkeit an und markieren diese. Zum Abschluss erhalten sie von uns eine Skizze, in der dargelegt wird, welche Punkte vorgefunden bzw. markiert wurden.

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