Wir möchten einen Teil unseres Grundstücks veräußern

Grundstücksteilung

Bei der Teilungsvermessung wird ein Flurstück in zwei oder mehrere Flurstücke geteilt. Die Festlegung der neuen Grenzen erfolgt nach den Vorgaben des Antragstellers bzw. auch nach den öffentlich-rechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans. Jedes Teilstück erhält anschließend eine neue Flurstücksnummer, erst dann kann ein Grundstücksteil im Grundbuch abgeschrieben werden.
Bei bebauten Grundstücken muss zunächst eine Teilungsgenehmigung der Stadt oder des Kreises vorliegen. Nach erfolgreicher Teilung werden alle beteiligten Parteien zum Grenztermin geladen. Vor Ort werden den Eigentümern alte und neue Grenzen, sowie die neue Abmarkungen angezeigt.

Der häufigste Grund einer Teilungsvermessung ist die Übertragung eines Grundstückteiles bei Verkauf, Schenkung oder eines Erbfalles.

Gebühren
Die Gebühren einer Grundstücksteilung hängen von der Fläche der neuen Teilstücke, dem Bodenrichtwert und der herzustellenden alten Grenzen ab. Wir informieren Sie gerne in unserem Büro über die genauen anfallenden Gebühren.

Grundstücksteilung